Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Freier CAD Holzbauplanung – Robert Freier
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Freier CAD
Holzbauplanung, Robert Freier, Lindenstr. 60, 16818 Märkisch Linden (im Folgenden „Auftragnehmer“) und
seinen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,
der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt technische Planungsleistungen im Holzbau, insbesondere Werkplanung
(Leistungsphase 5), Montageplanung und Massenermittlung.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen
rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere: genehmigte Entwurfs- und Ausführungspläne der
Architektur, statische Berechnungen und Nachweise sowie Vorgaben des ausführenden Holzbaubetriebs.
4. Planfreigabe und Haftungsausschluss
Die vom Auftragnehmer erstellten Pläne (Werk- und Montagepläne, Massenermittlungen) sind vom
Architekten hinsichtlich Maßhaltigkeit, Höhen und Breiten, vom Statiker hinsichtlich Querschnitte und
Befestigungen sowie vom ausführenden Holzbaubetrieb hinsichtlich Ausführbarkeit zu prüfen und schriftlich
freizugeben. Ohne eine solche Freigabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die aus
nicht geprüften Plänen entstehen.
5. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Honorar. Alle Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er
ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), jedoch beschränkt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist auf die Höhe der durch die bestehende
Berufshaftpflichtversicherung abgedeckten Versicherungssumme begrenzt.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen und Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Durchführung des jeweiligen Projekts. Eine
Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des
Auftragnehmers.